DIREKTKREDITE

Sie können uns und unser Projekt mithilfe eines Direktkredites unterstützen:

Was sind Direktkredite?

Direktkredite sind Gelder, die dem Projekt von Privatpersonen oder Gruppen (z. B. Vereinen) in Form von Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt werden. Zwischen Kreditgeber_in und Hausbesitz-GmbH wird dazu ein Vertrag abgeschlossen, in dem Kreditsumme, Verzinsung, Kündigungsfrist und ggf. Laufzeit festgelegt werden. Zinsgünstige Direktkredite sind für das Wohnprojek Eyach essentiell, um sozialverträgliche Mieten zu ermöglichen. Außerdem leihen Banken nur einen Teil der Investitionskosten, der andere Teil muss als Eigenkapital vorhanden sein. Direktkredite in Form von Nachrangdarlehen werden von der Bank wie Eigenkapital behandelt. Zinsen und Tilgung werden langfristig aus den Mieteinnahmen des Projekts finanziert.

Wie sind die Konditionen für Direktkredite?

In dem Direktkredit-Formular kann die Kredit-Höhe (ab 1000 Euro), die Laufzeit (mind. 6 Monate Kündigungsfrist), die Zinshöhe und der Zeitpunkt für die Auszahlung der Zinsen festgelegt werden. Sie als KreditgeberIn haben die Möglichkeit, zwischen vier verschiedenen Zinssätzen zu wählen:

  • Der Stilles Wasser Kredit/Förderkredit/Freundschaftskredit mit 0 %
  • Der Light Kredit/spendabler Kredit mit 0,5%
  • Der (Kleine)-DK/Light Kredit mit 1,0% Zinsen
  • Der Obergrenze-Kredit mit 1,4% Zinsen

Wie sicher ist die Finanzierung?

Unser Finanzierungsplan wurde in enger Zusammenarbeit mit Berater_innen des Mietshäuser Syndikats erarbeitet, die Kalkulation zu Bau- und Wohnkosten sorgfältig erstellt. Mit den Mieteinnahmen werden die Kosten für Zins und Tilgung der Kredite, sowie die Hausbewirtschaftungskosten, abgedeckt.
Im Falle einer Insolvenz müssen jedoch erst die Bankkredite und die Forderungen anderer nicht-nachrangigen Gläubiger_innen bedient werden, erst danach werden die Direktkreditgeber_innen ausbezahlt (Rangrücktrittsklausel).

Seit zwei Jahrzehnten gibt es das Mietshäuser Syndikat, das nach dem Prinzip der Selbstverwaltung und Selbstorganisation der Wohnprojekte arbeitet und auf die Themen Gemeinwohlorientierung, Bezahlbarkeit von Wohnraum und Unterbindung von Gewinn ausgerichtet ist. Die mittlerweile über 100 Projekte sind untereinander vernetzt und unterstützen sich auch gegenseitig. Zusätzlich können wir lokal auf das Know-How und die Erfahrung des Mietshäuser Syndikats zurückgreifen.

Die Vorteile von Direktkrediten im Überblick:

Für KreditgeberInnen

  • Investition in ein lokales, sozial und ökologisch nachhaltiges Projekt – wissen, wo und wie das eigene Geld eingesetzt wird
  • Beitrag gegen steigende Mieten – unterstützt die Schaffung von günstigem Wohnraum, der dem Markt auf Dauer entzogen ist
  • Flexible Konditionen – Kredite ab etwa 500 Euro möglich, individuelle Vereinbarung von Kündigungsfristen und Auswahl zwischen unterschiedlichen Angeboten mit fester Verzinsung

Für das Projekt

  • Direktkredite dienen als Eigenkapitalersatz – Hausbewohner_innen müssen Eigenkapital nicht allein aufbringen
  • Meist günstigere Kreditzinsen, weil keine Bank an der Kreditvergabe verdientt
  • Kreditgeber_innen sind UnterstützerInnen – es entsteht ein Netzwerk von Menschen, die sich dem Projekt verbunden fühlen

FRAGEN? INTERESSE?

Vermögensanlagengesetz
Für Direktkredite an die Wohnprojekte des Mietshäuser Syndikat GmbH gilt ab dem 01.01.2016 das Vermögensanlagengesetz. Im Rahmen der neuen Vermögensanlagen werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 EUR angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.

Rangrücktrittsklausel
Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel.
Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die DirektkreditgeberInnen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin (Haus-GmbH oder Mietshäuser Syndikat GmbH) gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht nachrangigen GläubigerInnen bedient und dann erst die DirektkreditgeberInnen.