Unterstützen Sie uns mit einem Direktkredit!

Wir informieren Sie gerne bei einem Telefonat oder persönlichen Treffen über die Vorteile und Risiken einer Kreditvergabe und besprechen Ihre Wünsche hinsichtlich Zinsen, Kündigungsfristen und Laufzeit.

KONTAKT

Wohnprojekt Eyach GmbH
Telefon: 07483/2690769
Email:  info(at)wohnprojekt-eyach.de

Im Kreditvertrag werden alle wichtigen Bedingungen festgelegt:

Kreditnehmerin ist Wohnprojekt Eyach GmbH.
Direktkredite können ab einer Höhe von 500 Euro gewährt werden. Neben einmaligen Kreditzahlungen können Sie Teilzahlungen mit uns vereinbaren.

Unabhängig von Höhe und Laufzeit können Sie Ihren Direktkredit entweder zinslos oder festverzinst gewähren. Dabei können Sie unter unterschiedlichen Angeboten mit aktuell bis zu 1,4% Zinsen auswählen.
Sie entscheiden, ob Sie die Zinsen dem bereits angelegten Betrag zuschlagen oder jährlich ausbezahlt haben wollen. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Mitteilung über den Kontostand, Ein- und Auszahlungen und gegebenenfalls über Zinserträge. Es fallen keinerlei Verwaltungskosten für Sie an.
Wir können keine hohen Zinsen zahlen, weil wir den sozialen Charakter des Projekts erhalten wollen. Eine niedrige Zinsbelastung garantiert dauerhaft günstige Mieten.

Direktkredite können unbefristet mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten oder mit befristeter Laufzeit (ab 1 Jahr) vereinbart werden. Kredite mit langen Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen sind hilfreich, weil sie hohe Planungssicherheit und niedrigen Verwaltungsaufwand bedeuten. Gerade bei hohen Krediten sowie in der Kauf- und Bauphase des Projekts ist das für uns wichtig. Gleichzeitig ist uns ein fairer Umgang mit unseren Unterstützer_innen wichtig. Wir werden uns daher immer bemühen, eine gewünschte Rückzahlung der Gelder auch vorzeitig und unbürokratisch zu ermöglichen.

Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel. In der Klausel wird festgelegt:

  • dass im Falle einer Insolvenz zunächst alle anderen Gläubiger, insbesondere die Banken, ihr Geld zurück bekommen, bevor die Direktkreditgeber_innen bedient werden,
  • dass die Tilgung oder die Auszahlung von Zinsen nicht möglich ist, wenn das Projekt dadurch zahlungsunfähig würde.
Die Direktkredite sind eine wichtige Säule der Finanzierung für den Kauf und die Sanierung der Sprudelfabrik in Eyach. Sie ermöglichen die Schaffung bezahlbaren, selbstverwalteten Wohnraums in Gemeindeigentum, der dauerhaft dem Immobilienmarkt entzogen ist, und werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Hinweis: Im Gegensatz zu Banken sind wir nicht berechtigt, Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Das bedeutet, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, Erträge aus Direktkrediten im Zuge Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben. Dazu wird einmal jährlich oder jederzeit auf Anfrage eine Bescheinigung über die Zinseinnahmen ausgestellt.

Für Direktkredite gilt das Vermögensanlagegesetz.
Für mehr Informationen zu Direktkredite und deren Verwendung klicken Sie bitte hier.